Vinted-Steuer-Check
Prüfe in 30 Sekunden, ob Vinted, eBay & Co. deine Verkäufe ans Finanzamt melden (DAC7: 30 Verkäufe oder 2.000 €) — und ob daraus überhaupt Steuern folgen.
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Deine Verkäufe im laufenden Kalenderjahr — pro Plattform:
Plattform
Verkäufe (Anzahl)
Erlös gesamt (€)
Stand: DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), Grenzen unverändert seit 2023; § 23 EStG mit 1.000-€-Freigrenze seit 2024. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung — deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Seit 2023 müssen Vinted, eBay, Kleinanzeigen, Etsy und alle anderen Verkaufsplattformen ihre Verkäufer:innen an das Bundeszentralamt für Steuern melden — das steckt hinter den Mails mit Betreff „DAC7“ oder „Bitte vervollständige deine Steuerdaten“, die jedes Jahr Millionen Nutzer:innen verunsichern. Die gute Nachricht: Für die allermeisten privaten Gelegenheitsverkäufer:innen ändert sich genau nichts. Dieser Check sagt dir in 30 Sekunden, ob du überhaupt gemeldet wirst — und ordnet ein, was eine Meldung tatsächlich bedeutet.
Die Bagatellgrenze: 30 Verkäufe oder 2.000 €
Eine Plattform muss dich nicht melden, wenn du im Kalenderjahr auf ihr unter 30 Verkäufen bleibst und unter 2.000 € Erlös. Sobald du eine der beiden Grenzen erreichst, wird gemeldet:
| Beispiel (ein Kalenderjahr, eine Plattform) | Meldung? |
|---|---|
| 24 Verkäufe, 850 € Erlös | nein — unter beiden Grenzen |
| 31 Verkäufe, 400 € Erlös | ja — Verkaufsanzahl erreicht |
| 12 Verkäufe, 2.300 € Erlös | ja — Erlösgrenze erreicht |
| 25 Verkäufe auf Vinted + 20 auf eBay | nein — Grenzen gelten pro Plattform |
Drei Details, die oft falsch verstanden werden:
- Pro Plattform, pro Kalenderjahr. Die Zähler starten jedes Jahr neu und werden nicht über Plattformen hinweg addiert.
- Erlös heißt Verkaufspreis, nicht Gewinn. Auch wer alles unter Einkaufspreis verkauft, kann die 2.000 € reißen.
- Oder, nicht und: Eine der beiden Grenzen reicht für die Meldung.
Meldung ≠ Steuerpflicht
Das ist der Kern, den fast jeder Ratgeber-Artikel erst im letzten Absatz verrät: Die DAC7-Meldung ist reine Information. Ob Steuern anfallen, entscheidet das Steuerrecht — und das ist für Privatverkäufe erstaunlich entspannt:
- Gebrauchte Alltagsgegenstände (Kleidung, Bücher, Spielzeug, Möbel, dein altes Handy) verkaufst du praktisch immer steuerfrei — meist mit Verlust gegenüber dem Neupreis, und „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sind von § 23 EStG ausdrücklich ausgenommen.
- Spekulationsfrist: Steuerpflichtig können nur Verkäufe innerhalb eines Jahres nach Anschaffung mit Gewinn sein — und auch dann greift die Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn pro Jahr (seit 2024). Wichtig: Freigrenze heißt, ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- Gewerblichkeit ist die eigentliche rote Linie: Wer gezielt ankauft, um weiterzuverkaufen, Neuware in Serie anbietet oder wie ein Händler auftritt, erzielt gewerbliche Einkünfte — mit allen Folgen (Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer, Gewerbeanmeldung). Die Anzahl der Verkäufe allein macht dich aber nicht gewerblich.
Was tun, wenn du gemeldet wirst?
Kein Grund zur Panik — aber ein Grund zur Ordnung:
- Belege sammeln: Bei teureren Artikeln (Uhr, Konsole, Designer-Tasche) hilft der Kaufbeleg, um zu zeigen, dass kein Gewinn entstand oder die Jahresfrist abgelaufen ist.
- Nichts verschweigen: Das Finanzamt kennt deine Plattform-Umsätze bereits. Falls tatsächlich steuerpflichtige Gewinne entstanden sind, gehören sie in die Anlage SO der Steuererklärung.
- Bei Grenzfällen (regelmäßiger An- und Verkauf, hohe Beträge) lohnt der Gang zur Steuerberatung — dieser Check zeigt dir die Rechtslage, ersetzt sie aber nicht.
Stand: DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) — Meldegrenzen unverändert seit Einführung 2023; § 23 EStG mit 1.000-€-Freigrenze seit dem Steuerjahr 2024. Keine Steuerberatung; alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
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