Vinted-Steuer-Check
Prüfe in 30 Sekunden, ob Vinted, eBay & Co. deine Verkäufe ans Finanzamt melden (DAC7: 30 Verkäufe oder 2.000 €) — und ob daraus überhaupt Steuern folgen.
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Deine Verkäufe im laufenden Kalenderjahr — pro Plattform:
Plattform
Verkäufe (Anzahl)
Erlös gesamt (€)
Stand: DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), Grenzen unverändert seit 2023; § 23 EStG mit 1.000-€-Freigrenze seit 2024. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung — deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Seit 2023 müssen Vinted, eBay, Kleinanzeigen, Etsy und alle anderen Verkaufsplattformen ihre Verkäufer:innen an das Bundeszentralamt für Steuern melden — das steckt hinter den Mails mit Betreff „DAC7“ oder „Bitte vervollständige deine Steuerdaten“, die jedes Jahr Millionen Nutzer:innen verunsichern. Die gute Nachricht: Für die allermeisten privaten Gelegenheitsverkäufer:innen ändert sich genau nichts. Dieser Check sagt dir in 30 Sekunden, ob du überhaupt gemeldet wirst — und ordnet ein, was eine Meldung tatsächlich bedeutet.
Die Bagatellgrenze: 30 Verkäufe oder 2.000 €
Eine Plattform muss dich nicht melden, wenn du im Kalenderjahr auf ihr unter 30 Verkäufen bleibst und unter 2.000 € Erlös. Sobald du eine der beiden Grenzen erreichst, wird gemeldet:
| Beispiel (ein Kalenderjahr, eine Plattform) | Meldung? |
|---|---|
| 24 Verkäufe, 850 € Erlös | nein — unter beiden Grenzen |
| 31 Verkäufe, 400 € Erlös | ja — Verkaufsanzahl erreicht |
| 12 Verkäufe, 2.300 € Erlös | ja — Erlösgrenze erreicht |
| 25 Verkäufe auf Vinted + 20 auf eBay | nein — Grenzen gelten pro Plattform |
Drei Details, die oft falsch verstanden werden:
- Pro Plattform, pro Kalenderjahr. Die Zähler starten jedes Jahr neu und werden nicht über Plattformen hinweg addiert.
- Erlös heißt Verkaufspreis, nicht Gewinn. Auch wer alles unter Einkaufspreis verkauft, kann die 2.000 € reißen.
- Oder, nicht und: Eine der beiden Grenzen reicht für die Meldung.
Meldung ≠ Steuerpflicht
Das ist der Kern, den fast jeder Ratgeber-Artikel erst im letzten Absatz verrät: Die DAC7-Meldung ist reine Information. Ob Steuern anfallen, entscheidet das Steuerrecht — und das ist für Privatverkäufe erstaunlich entspannt:
- Gebrauchte Alltagsgegenstände (Kleidung, Bücher, Spielzeug, Möbel, dein altes Handy) verkaufst du praktisch immer steuerfrei — meist mit Verlust gegenüber dem Neupreis, und „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sind von § 23 EStG ausdrücklich ausgenommen.
- Spekulationsfrist: Steuerpflichtig können nur Verkäufe innerhalb eines Jahres nach Anschaffung mit Gewinn sein — und auch dann greift die Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn pro Jahr (seit 2024). Wichtig: Freigrenze heißt, ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- Gewerblichkeit ist die eigentliche rote Linie: Wer gezielt ankauft, um weiterzuverkaufen, Neuware in Serie anbietet oder wie ein Händler auftritt, erzielt gewerbliche Einkünfte — mit allen Folgen (Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer, Gewerbeanmeldung). Die Anzahl der Verkäufe allein macht dich aber nicht gewerblich.
Was tun, wenn du gemeldet wirst?
Kein Grund zur Panik — aber ein Grund zur Ordnung:
- Belege sammeln: Bei teureren Artikeln (Uhr, Konsole, Designer-Tasche) hilft der Kaufbeleg, um zu zeigen, dass kein Gewinn entstand oder die Jahresfrist abgelaufen ist.
- Nichts verschweigen: Das Finanzamt kennt deine Plattform-Umsätze bereits. Falls tatsächlich steuerpflichtige Gewinne entstanden sind, gehören sie in die Anlage SO der Steuererklärung.
- Bei Grenzfällen (regelmäßiger An- und Verkauf, hohe Beträge) lohnt der Gang zur Steuerberatung — dieser Check zeigt dir die Rechtslage, ersetzt sie aber nicht.
Der andere Posten, den das Finanzamt automatisch erfährt
Plattformmeldungen sind nicht der einzige Weg, auf dem Daten beim Finanzamt landen. Wer Fonds oder ETFs hält, zahlt seit 2019 jedes Jahr im Januar die Vorabpauschale — die Bank berechnet, meldet und bucht sie ohne dein Zutun ab. Was da abgeht, rechnet der Vorabpauschale-Rechner vorher aus.
Stand: DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) — Meldegrenzen unverändert seit Einführung 2023; § 23 EStG mit 1.000-€-Freigrenze seit dem Steuerjahr 2024. Keine Steuerberatung; alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
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