Brutto-Netto-Rechner
Was bleibt vom Gehalt? Netto berechnen mit dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 — inklusive Steuerklassen-Vergleich und Arbeitgeberkosten. Ohne Anmeldung.
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Bruttogehalt (€)
Steuerklasse
Bundesland
Kinder unter 25
KV-Zusatzbeitrag (%)
Berechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF für 2026; die Jahreslohnsteuer stimmt in allen 258 Werten der amtlichen Prüftabelle überein. Angenommen wird ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis ohne Freibeträge, Kinderfreibeträge, Versorgungsbezüge oder betriebliche Altersvorsorge. Verbindlich ist deine Gehaltsabrechnung. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser — nichts wird übertragen oder gespeichert.
„Was bleibt am Ende übrig?" ist die meistgestellte Frage bei jeder Gehaltsverhandlung, jedem Jobwechsel und jedem Jahreswechsel. Dieser Rechner beantwortet sie mit den amtlichen Formeln — und ohne die üblichen Begleiterscheinungen: keine E-Mail-Abfrage, keine Weiterleitung zu einer Versicherungsberatung, keine Datenübertragung. Dein Gehalt bleibt in deinem Browser.
Was hier anders gerechnet wird
Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026 — derselben Rechenvorschrift, an die auch jede Lohnbuchhaltung gebunden ist. Wir haben unsere Umsetzung gegen die amtliche Prüftabelle geprüft: 258 von 258 Werten stimmen exakt, über alle sechs Steuerklassen und alle Lohnstufen von 5.000 € bis 110.000 € Jahresbrutto.
Das schließt die Feinheiten ein, an denen einfachere Rechner scheitern:
- die Vorsorgepauschale in der ab 2026 geltenden Fassung — die Mindestvorsorgepauschale ist entfallen, dafür gibt es einen neuen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung mit eigener Günstigerprüfung;
- die Sonderformel für die Steuerklassen V und VI (§ 39b Abs. 2 Satz 7 EStG) mit ihren drei Grenzwerten;
- die Milderungszone beim Solidaritätszuschlag, damit er oberhalb der Freigrenze nicht schlagartig voll einsetzt;
- der Unterschied zwischen dem allgemeinen Beitragssatz für den tatsächlichen Krankenkassenbeitrag und dem ermäßigten für die Vorsorgepauschale — zwei verschiedene Prozentsätze, die oft verwechselt werden.
Die Zahlen für 2026 auf einen Blick
| Größe | Wert |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Freigrenze Solidaritätszuschlag | 20.350 € Jahreslohnsteuer |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 69.750 € (5.812,50 € mtl.) |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV | 101.400 € (8.450,00 € mtl.) |
| Rentenversicherung | 18,6 % (9,3 % Arbeitnehmer) |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % (1,3 %) |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) |
| Pflegeversicherung | 3,6 %, kinderlos + 0,6 Punkte |
Der Steuerklassen-Vergleich
Die meisten Rechner zeigen dir eine Zahl. Dieser zeigt dir zusätzlich, was in jeder anderen Steuerklasse herauskäme — praktisch bei Heirat, Trennung oder wenn ein Partner die Arbeitszeit ändert.
Wichtig zum Verständnis: Aufs Jahr gerechnet macht die Steuerklasse keinen Unterschied. Sie bestimmt nur den monatlichen Vorabzug; ausgeglichen wird über die Steuererklärung. Relevant ist sie trotzdem, weil sich viele Lohnersatzleistungen — Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld — am Nettoentgelt orientieren. Wer im Jahr vor der Elternzeit in die günstigere Klasse wechselt, kann dadurch deutlich mehr Elterngeld bekommen.
Was der Rechner bewusst nicht abbildet
Ehrlichkeit gehört zu einem guten Rechner: Nicht berücksichtigt sind eingetragene Freibeträge, Kinderfreibeträge (die nur Soli und Kirchensteuer beeinflussen), betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung, Sachbezüge wie Dienstwagen oder Jobticket, vermögenswirksame Leistungen sowie Einmalzahlungen. Letztere werden nach eigenen Regeln versteuert — dafür gibt es unseren Weihnachtsgeld-Rechner, der die Differenzmethode für sonstige Bezüge und die anteilige Beitragsbemessungsgrenze anwendet.
Rechtsstand: Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025), § 32a und § 39b EStG, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Keine Steuerberatung — verbindlich ist deine Gehaltsabrechnung.
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