Kündigungsfrist-Rechner
Wann endet das Arbeitsverhältnis wirklich? Frist nach § 622 BGB, letzter Arbeitstag, Resturlaub samt Abgeltung und die Fristen für Klage und Arbeitsagentur — auf einen Blick.
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Der Tag im Briefkasten — nicht das Datum auf dem Schreiben.
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Gekündigt durch
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Davon genommen
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Berechnet nach § 622 BGB, § 5 BUrlG, § 4 KSchG und § 38 SGB III (Stand 2026). Tarifverträge und Arbeitsverträge können abweichende — auch längere — Fristen vorsehen; die haben Vorrang. Ob für die Stufe der Betriebszugehörigkeit der Zugang oder das Vertragsende maßgeblich ist, ist juristisch umstritten; wir rechnen die für Arbeitnehmer günstigere Variante. Keine Rechtsberatung. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.
Nach einer Kündigung stellen sich vier Fragen gleichzeitig: Wann ist mein letzter Arbeitstag? Wie viel Urlaub steht mir noch zu? Bis wann kann ich klagen? Und wann muss ich mich arbeitsuchend melden? Die meisten Rechner beantworten davon genau eine. Dieser rechnet alles auf einmal durch — mit dem Zugangsdatum und deinem Eintrittsdatum als einzige Pflichtangaben.
Die Kündigungsfristen nach § 622 BGB
| Betriebszugehörigkeit | Frist (Kündigung durch den Arbeitgeber) | Termin |
|---|---|---|
| unter 2 Jahren | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat | Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate | Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate | Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate | Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate | Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate | Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate | Monatsende |
In einer vereinbarten Probezeit (längstens sechs Monate) sind es zwei Wochen — und zwar taggenau, ohne festen Endtermin: Kündigung am 7., Ende am 21. Das übersehen selbst Personalabteilungen regelmäßig.
Die drei Fallen bei der Fristberechnung
1. Vier Wochen sind 28 Tage, kein Monat. Zugang am 3. Juni + 28 Tage =
- Juli. Der nächste zulässige Termin ist damit der 15. Juli — nicht der
- Juni und nicht der 31. Juli.
2. Ab der ersten Stufe fällt der 15. weg. Wer zwei Jahre dabei ist, kann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Ein „1 Monat zum 15." existiert nicht.
3. Der Zugang zählt, nicht der Briefkopf. Und § 193 BGB hilft hier nicht: Fällt der letzte mögliche Zugangstag auf ein Wochenende, verschiebt sich nichts nach hinten — die Kündigung wirkt dann erst zum nächsten Termin. Der Rechner weist dich darauf hin, wenn dein Stichtag auf ein Wochenende fällt.
Eine ausdrücklich veraltete Regel rechnet dieses Tool bewusst nicht: Dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht zählen, steht in vielen älteren Ratgebern — die Vorschrift ist seit dem EuGH-Urteil Kücükdeveci unanwendbar und wurde zum 1. Januar 2019 auch förmlich gestrichen.
Resturlaub: die 1.-Juli-Regel
Der größte Hebel beim Ausscheiden ist eine Regel, die kaum jemand kennt. § 5 Abs. 1 BUrlG erlaubt die Kürzung auf Zwölftel nur in drei Fällen — und keiner davon greift, wenn du die sechsmonatige Wartezeit erfüllt hast und das Arbeitsverhältnis am oder nach dem 1. Juli endet. Dann steht dir der volle Jahresurlaub zu, auch wenn du nur sieben Monate gearbeitet hast. Vertragsklauseln, die trotzdem zwölfteln, sind für den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam.
Umgekehrt gilt: Endet das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat — angefangene Monate zählen nicht. Und wurde schon zu viel Urlaub genommen, darf der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nicht zurückfordern (§ 5 Abs. 3 BUrlG).
Was du nach der Kündigung sofort tun solltest
- Zugangstag notieren. Er ist der Startpunkt für alles Weitere.
- Drei-Wochen-Frist im Kalender markieren. Die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) ist die wichtigste Frist überhaupt: Läuft sie ab, gilt die Kündigung als wirksam — selbst wenn sie nur per E-Mail kam und damit eigentlich formunwirksam wäre (§ 623 BGB verlangt Schriftform).
- Arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III), auch wenn du klagst. Bei kurzfristiger Kündigung hast du dafür nur drei Tage.
- Urlaub prüfen — offene Tage werden entweder noch gewährt oder ausgezahlt.
- Bei Aufhebungsvertrag vorsichtig sein: Eine Sperrzeit von zwölf Wochen kostet nicht nur Geld, sie kürzt zusätzlich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch außerdem nach § 158 SGB III.
Rechtsstand 2026: § 622 BGB, §§ 4, 5, 7, 11 BUrlG, § 4 KSchG, §§ 38, 158, 159 SGB III. Tarif- und Arbeitsverträge können abweichen und gehen vor. Keine Rechtsberatung — bei Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung zählt jeder Tag, hol dir dann anwaltliche Hilfe oder wende dich an eine Gewerkschaft.
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