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Pfändungsrechner

Berechne, wie viel von deinem Nettolohn pfändbar ist — mit der amtlichen Pfändungstabelle ab 01.07.2026 (§ 850c ZPO) und Aufschlüsselung der Freibeträge.

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Nettoeinkommen (€ / Monat)

Unterhaltsberechtigte Personen

Zählt: Ehe-/Lebenspartner:in und Kinder, denen du tatsächlich Unterhalt gewährst — nicht mitzählen, wer eigenes ausreichendes Einkommen hat.

Pfändbar pro Monat
Amtliche Pfändungstabelle, gültig 01.07.2026 – 30.06.2027.

Stand: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (gültig 01.07.2026 – 30.06.2027), normale Lohnpfändung nach § 850c ZPO. Gilt nicht für Unterhaltspfändungen (§ 850d ZPO) und ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.

Wenn eine Lohn- oder Kontopfändung droht, ist die wichtigste Frage ganz konkret: Wie viel bleibt mir? Die Antwort steht in der amtlichen Pfändungstabelle zu § 850c ZPO — einem 28-seitigen PDF im Bundesgesetzblatt. Dieser Rechner führt genau diese Rechnung mit den seit dem 1. Juli 2026 geltenden Werten aus: Netto eingeben, Unterhaltspflichten wählen, fertig. Ohne Anmeldung, ohne Rückruf-Formular, ohne dass deine Zahlen dein Gerät verlassen.

Die Werte ab 1. Juli 2026

PositionBetrag (monatlich)
Unpfändbarer Grundbetrag1.587,40 €
Erhöhung für die 1. unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 €
Erhöhung für die 2.–5. Person+ je 332,83 €
Höchstbetrag (darüber voll pfändbar)4.866,30 €

Damit ist z. B. bei einer Person mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern erst ab rund 2.517 € netto überhaupt etwas pfändbar (1.587,40 + 597,42 + 332,83 €).

So funktioniert die Rechnung

  1. Freibetrag bestimmen: Grundbetrag plus Erhöhungen für bis zu fünf unterhaltsberechtigte Personen.
  2. Netto abrunden: Die Tabelle arbeitet in 10-€-Stufen — dein Einkommen wird auf volle 10 € abgerundet.
  3. Quote anwenden: Vom Mehrbetrag über dem Freibetrag ist pfändbar: 7/10 (keine Unterhaltspflicht), 5/10 (eine Person), 4/10, 3/10, 2/10 und 1/10 bei fünf oder mehr Personen.
  4. Höchstbetrag: Was über 4.866,30 € liegt, ist in voller Höhe pfändbar.

Der Rechner zeigt dir jeden dieser Schritte transparent an — du siehst also nicht nur das Ergebnis, sondern auch, wie es zustande kommt.

Was viele überrascht

  • Unterhaltspflichten wirken doppelt: Sie erhöhen den Freibetrag und senken die pfändbare Quote. Zwischen null und einer unterhaltsberechtigten Person liegen bei 2.500 € netto schnell mehrere hundert Euro Unterschied.
  • Pfändungs-Netto ≠ Abrechnungs-Netto: Einige Bezüge sind vorab ganz oder teilweise herauszurechnen (§ 850a ZPO) — etwa 50 % der Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Grundfreibetrags.
  • P-Konto schützt nicht automatisch alles: Auf dem Pfändungsschutzkonto gilt zunächst nur der Grundfreibetrag. Erhöhungsbeträge für Familie, Kindergeld oder Nachzahlungen brauchen eine P-Konto-Bescheinigung.
  • Unterhaltsgläubiger dürfen tiefer greifen: Bei Pfändungen wegen Unterhalt (§ 850d ZPO) gelten die Freigrenzen nicht — hier entscheidet das Gericht über den Selbstbehalt.

Wenn die Pfändung real ist

Ein Rechner ersetzt keine Beratung — bei einer laufenden oder angekündigten Pfändung lohnen zwei Schritte: erstens das Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen (Anspruch nach § 850k ZPO, die Bank muss das binnen vier Geschäftstagen umsetzen), zweitens eine anerkannte Schuldnerberatung kontaktieren — die Beratung ist bei gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentralen) kostenlos.

Stand: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80), Werte gültig 01.07.2026–30.06.2027. Dieser Rechner bildet die normale Lohnpfändung nach § 850c ZPO ab und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

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