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Ehenamen-Rechner

Alle Nachnamens-Optionen nach der Hochzeit auf einen Blick — inklusive der echten Doppelnamen nach dem neuen Namensrecht (§ 1355 BGB, seit Mai 2025).

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Mögliche Namensvarianten
Beide Nachnamen eingeben — die Optionen erscheinen sofort.

Stand: § 1355 BGB in der seit 01.05.2025 geltenden Fassung. Der Rechner zeigt die typischen Gestaltungsmöglichkeiten; über die Zulässigkeit im Einzelfall entscheidet das Standesamt. Keine Rechtsberatung.

Bis Ende April 2025 war das deutsche Namensrecht beim Heiraten erstaunlich starr: Einer der beiden Nachnamen wurde Ehename, der andere verschwand — oder überlebte höchstens als angehängter Begleitname für eine Person. Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neues § 1355 BGB, und damit sind erstmals echte Doppelnamen für beide möglich. Was kaum jemand überblickt: Aus zwei Nachnamen entsteht damit schnell ein Dutzend zulässiger Varianten. Genau die zeigt dieser Rechner — beide Namen eingeben, alle Optionen sehen.

Was seit Mai 2025 gilt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Echter Doppelname als Ehename: Beide Namen lassen sich zum gemeinsamen Ehenamen kombinieren — „Müller-Vieting“, „Vieting-Müller“, „Müller Vieting“ oder „Vieting Müller“. Bindestrich oder Leerzeichen, Reihenfolge frei.
  • Maximal zwei Bestandteile: Ein Name darf aus höchstens zwei Namensbestandteilen bestehen. Wer schon einen Doppelnamen trägt, bringt nur einen Bestandteil in den neuen Namen ein — Kettennamen wie „Schulte-Vieting-Müller“ bleiben ausgeschlossen.
  • Auch ohne Ehenamen: Ihr müsst gar keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Beide behalten ihre Namen — und trotzdem kann jede:r für sich einen Doppelnamen aus beiden Namen führen.
  • Klassiker bleiben: Natürlich kann weiterhin einer der beiden Namen unverändert Ehename werden, und der Begleitname nach § 1355 Abs. 4 BGB existiert weiter.

Die drei Gestaltungswege im Vergleich

Gilt fürVererbt sich an Kinder?
Gemeinsamer Ehename (auch als Doppelname)beide Ehegattenja
Begleitname zum Ehenamennur die eigene Personnein
Kein Ehename, individueller Doppelnamenur die eigene Personnein (Kindername wird separat bestimmt)

Der Unterschied zwischen Doppelname und Begleitname ist der häufigste Stolperstein: Der Doppelname als Ehename ist ein vollwertiger gemeinsamer Name und geht auf gemeinsame Kinder über. Der Begleitname ist eine rein persönliche Ergänzung — er entsteht nur, wenn der Name eines Partners zum Ehenamen wird, und er endet bei der eigenen Person.

Schon verheiratet? Die Übergangsregelung

Die Reform gilt nicht nur für neue Ehen. Wer vor dem 01.05.2025 geheiratet hat, kann den Ehenamen nachträglich neu bestimmen und z. B. jetzt den Doppelnamen annehmen, der bei der Hochzeit noch nicht erlaubt war. Die Erklärung gebt ihr beim Standesamt ab (in der Regel öffentlich beglaubigt, Gebühr je nach Standesamt meist im zweistelligen Eurobereich). Auch Begleitnamen lassen sich in einen echten Doppelnamen „umwandeln“.

Woran ihr vor dem Standesamtstermin denken solltet

  1. Schreibweise festlegen: Bindestrich oder Leerzeichen — beides geht, aber die Wahl gilt dann. Probiert im Rechner beide Varianten laut aus.
  2. Reihenfolge: „Müller-Vieting“ und „Vieting-Müller“ sind rechtlich gleichwertig; klanglich und praktisch (Sortierung, E-Mail-Adressen, Initialen) oft nicht.
  3. Kindernamen mitdenken: Der gemeinsame Ehename wird automatisch Kindername. Ohne Ehenamen bestimmt ihr den Kindernamen separat — seit Mai 2025 ebenfalls als Doppelname aus beiden Elternnamen möglich.
  4. Dokumente: Nach der Namensänderung stehen Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkarten und Verträge an. Plant die Folgekosten ein.

Der Rechner nimmt euch die Kombinatorik ab und zeigt zu jeder Variante, in welcher der drei Gruppen sie rechtlich liegt. Die Entscheidung, welcher Name sich nach „euch“ anhört, bleibt natürlich bei euch.

Stand: § 1355 BGB in der seit 01.05.2025 geltenden Fassung (Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts). Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; über den Einzelfall entscheidet das Standesamt.

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